Persönliche Erklärung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsländer

Veröffentlicht am 16. November 2023

(c) Foto: SULUPRESS.DE, Torsten Sukrow

In der Debatte des Deutschen Bundestages vom 16.11.2023 zum TOP 13 “Moldau und Georgien sollen sichere Herkunftsländer werden“ haben zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages eine Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgegeben. Auch ich gab eine Persönliche Erklärung ab, die hier nachzulesen ist:

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung von Max Lucks MdB zu
TOP 13 „Moldau und Georgien sollen sichere Herkunftsländer werden“ zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten“
(20/8629; 20/9005) am 16.11.2023

Der Deutsche Bundestag beschließt heute über die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer. Ich halte diese Einstufung für falsch. 

Die Einstufung von Georgien und Moldau als Sichere Herkunftsländer bildet erneut ein trauriges Exempel wie die Rechte der Schutzlosesten der Schutzlosen beschnitten werden, um die Abschiebe-Statistiken nach oben zu treiben. Realität ist, dass genau dieses Vorhaben das Zusammenleben in der Bundesrepublik und die Kommunen selbst nicht entlasten wird und sich das Bundesinnenministerium mit ihrem Gesetzesvorhaben den Realitäten in Georgien und Moldau verschließt.

In Georgien sind die Landesteile Abchasien und Südossetien von Russland völkerrechtswidrig besetzt. In Moldau kontrolliert Russland den Landesteil Transnistrien. Die Menschenrechtslage in diesen Regionen ist desolat und jedwede Evidenz dafür vorhanden. Der Verweis, dass Menschen, die aus dieser Region vor den putinschen Mörders des Kremls fliehen, in den nicht besetzten beziehungsweise nicht kontrollierten Teilen ihres Landes Schutz suchen könnten, trägt nicht – wissen wir doch um die nachgewiesene Aktivität der Russischen Geheimdienste in ganz Georgien und ganz Moldau. 

Bereits am 22.06.2023 habe ich diesen Hinweis in einer Bundestagsdebatte angebracht. Doch anstatt eine Lösung im Sinne der Schutzsuchenden zu finden, verweigert sich das Bundesinnenministerium in der Begründung des Gesetzesentwurf mit fadenscheinigen Gründen einer solchen Regelung. Dadurch wird die Folge der Einstufung von Georgien und Moldau ganz konkret heißen: Die Asylanträge von Dissidenten, Menschenrechtsverteidiger*innen oder LGBT-Personen aus Abchasien, Südossetien und Transnistrien werden in Deutschland als offensichtlich unbegründet abgelehnt und Rückführungen nach Georgien und Moldau in ein Leben in Gefahr durchgeführt werden. 

Bemühen wir richtigerweise die Solidarität mit der Ukraine und die Solidarität mit Belarus angesichts russischer Annexionen oder De-Facto Annexionen, so bedeutet dieser Gesetzesentwurf für Menschen aus von Russland kontrollierten Gebieten das Gegenteil von Solidarität. Das ist eine Belastung für die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik. Diese Belastung kommt ohne Not: Die Zahl der Schutzsuchenden aus Georgien und Moldau ist gering, De-Facto wird sich die Zahl der Asylanträge durch die neuen Einwanderungsmöglichkeiten reduzieren. 

Der einzige Grund für diesen Gesetzesentwurf liegt in dem Ziel den Eindruck der Handlungsfähigkeit der Innenministerin zu erwecken, während dieser Eindruck nicht der Realität entspricht. Wir brauchen Humanität und Ordnung. Innenministerin Nancy Faeser steht jedoch für beides in keiner Weise, was sich in den vergangenen Wochen an einem anderen Exempel zeigte: Während die Flaggen des IS in Essen geschwenkt wurden, wurde nur wenige Kilometer entfernt am Düsseldorfer Flughafen versucht Jesidinnen und Jesiden, die dem Völkermord des IS gekommen sind, in einen Abschiebflieger zu stecken. 

Anstatt mehr Steuerung und mehr Ordnung zu schaffen, um Humanität für die Schutzbedürftigen zu ermöglichen, ist dieser Gesetzesentwurf eine PR-Aktion, die einzig und allein die Situation für die Menschenrechtsverteidiger aus Abchasien, Südossetien und Transnistrien verschlechtern wird. Diese schutzsuchenden Menschen hatten schlichtweg das Glück, nicht von den Russischen Geheimdiensten verschleppt oder ermordet zu werden. Es darf nicht sein, dass ihre Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund dieses Gesetzentwurfes als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. 

Ich bleibe bei dem, was ich bereits am 22.06.23 im Deutschen Bundestag formuliert habe: Einen solchen Gesetzesentwurf verdient dieses Parlament nicht. Es löst kein Problem im Zusammenleben unserer Bundesrepublik Deutschland.

Max Lucks MdB

Berlin, den 16. November 2023

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