Persönliche Erklärung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Veröffentlicht am 05. Dezember 2025

© Foto: Maheshkumar Painam

Im Rahmen der Debatte des Deutschen Bundestages vom 05. November 2025 zum TOP 27 “Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ habe ich mich dazu entschieden, eine Persönliche Erklärung abzugeben, die Sie hier nachlassen können:


Persönliche Erklärung der Abgeordneten Max Lucks, Timon Dzienus, Dr. Lena Gumnior, Claudia Roth, Corinna Rüffer, Johannes Wagner nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 27 zur Abstimmung über den Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz) (21/1853; 21/2581)

Wir lehnen das vorliegende Wehrdienstmodernisierungsgesetz entschieden ab.

Mit diesem Gesetz führt die Bundesregierung faktisch die Wehrpflicht wieder ein – ohne zuvor die naheliegenden sicherheits- und außenpolitischen Mittel auszuschöpfen, die Europas und Deutschlands bedrohte Sicherheit tatsächlich stärken könnten. Während immense Mengen eingefrorener russischer Vermögenswerte ungenutzt bleiben und ein dringend notwendiges politisches Signal an das Regime in Moskau ausbleibt, sollen nun ausgerechnet junge Männer als symbolisches Opfer herhalten. Das ist politisch falsch, sicherheitspolitisch unehrlich und gesellschaftlich inakzeptabel.

Wir halten fest: Eine moderne, einsatzfähige Bundeswehr stützt sich nicht auf zwangsrekrutierte Wehrpflichtige, sondern auf professionell ausgebildete, gut bezahlte und nachhaltig gebundene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten. Die Bundesregierung weiß das – und setzt dennoch auf ein Gesetz, das mehr PR-Effekt als realen sicherheitspolitischen sowie sicherheitsrelevanten Nutzen für die Bundesrepublik entfaltet.

Wir lehnen besonders entschieden ab, dass § 17 des Wehrpflichtgesetzes zur Musterung nahezu unverändert wieder eingeführt werden soll. Dieser Paragraph ist veraltet, verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und mit unserem heutigen modernen Verständnis von körperlicher Unversehrtheit und allgemeiner Handlungsfreiheit schlicht unvereinbar. Er legt explizit fest, dass bestimmte medizinische Eingriffe – darunter Blutentnahmen und röntgenologische Untersuchungen – nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten und daher auch gegen den Willen der Betroffenen vorgenommen werden dürfen. Das ist ein unverhältnismäßiger und schwerwiegender Eingriff in Grundrechte.

Eine moderne, gerechte und verfassungskonforme Musterung setzt zwingend voraus, dass jeder Mensch Eingriffe in den eigenen Körper verweigern kann. Stattdessen reaktiviert die Bundesregierung einen Paragraphen, der Untersuchungsmethoden zulässt, die wissenschaftlich überholt, nicht erforderlich und teils entwürdigend sind. § 17 des Wehrpflichtgesetzes definiert noch nicht einmal klar, welche medizinischen Maßnahmen überhaupt vorgenommen werden dürfen – und welche ausdrücklich nicht.

Besonders gravierend ist, dass das Gesetz nicht einmal klarstellt, dass der sogenannte „Hodengriff“ unzulässig ist. Diese Untersuchung ist nach heutigen medizinischen Leitlinien nicht evident; für die Feststellung der Tauglichkeit medizinisch weitgehend wirkungslos und daher fachlich nicht erforderlich. Sein praktischer Nutzen ist nicht belegt – seine entwürdigende Wirkung hingegen offenkundig. Dass die Bundesregierung dies bewusst offenlässt, zeigt eine alarmierende Missachtung und Geringwertschätzung sowohl des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit als auch der allgemeinen Handlungsfreiheit junger Männer.

Der § 17 Wehrpflichtgesetz über eine Musterung hätte in einer Neuregelung verschiedene Verfassungsgüter besser miteinander in Einklang bringen können. Seine bloße Reaktivierung steht für eine unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und allgemeine Handlungsfreiheit junger Männer. Das lehnen wir aus tiefster Überzeugung ab. Die Bundesregierung bleibt mit diesem Paragraphen in seiner alten und ungerechten Fassung hinter der fortschrittlichen Kultur innerhalb der Bundeswehr zurück.

Wir werden keinem Gesetz zustimmen, das mit einer derartigen Härte in die Selbstbestimmung junger Menschen eingreift und dabei auf veraltete, ungerechte und unverhältnismäßige Regelungen zurückgreift.

Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich und aus Gewissensgründen ab – nicht trotz, sondern gerade wegen der in § 17 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Regelungen zur Musterung.

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