Veröffentlicht am 18. März 2025
© Foto: Maheshkumar Painam
Im Rahmen der Debatte des Deutschen Bundestages vom 18. März 2025 zum TOP 1a “Änderung des Grundgesetzes“ habe ich mich dazu entschieden, eine Persönliche Erklärung abzugeben, die Sie hier nachlassen können:
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung von Max Lucks MdB zum
TOP 1a „Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h, 87a)“ zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ (20/15096; 20/15117) am 18.03.2025
Die heutige auf dem Weg gebrachte Grundgesetzänderung ist historisch: Nach hartem Ringen mit CDU, CSU und SPD verabschieden wir Grüne mit unserer Zustimmung ein Finanzpaket in Höhe von gut einer Billion Euro, das seinen Namen dank unserer hereinverhandelten Einwände nun auch verdient. Besonders die dringend nötigen Investitionen in die Infrastruktur und die, dank meiner Fraktion, gesicherten Investitionen in den Klimaschutz sind nötig für unser Land. Darum stimme ich den Änderungen des Grundgesetzes zu.
Im Zuge der geopolitisch zutiefst verunsichernden Lage gehen wir einen wichtigen Schritt, um hier im Herzen Europas für unsere eigene Sicherheit zu sorgen. In diesem Punkt sind nicht nur wir Grüne über die Jahre einen weiten Weg gegangen, sondern auch ich persönlich sehe die Lage und die Notwendigkeit eines neuen und entsprechend ausgestatteten Sicherheitsbegriffs heute in einem anderen Licht. Eben jener weiter gedachter Sicherheitsbegriff ist bei diesen Sondervermögen umso wichtiger, da er deutlich macht: Es geht um viel mehr als nur Aufrüstung.
Hier gibt es aus meiner Sicht auch einen schmerzhaften Abstrich, der zeigt, dass die gute Reform noch unzureichend ist. Denn zur Sicherheit gehört auch die Sicherheit, die wir international durch unser Engagement garantieren – und die nicht zuletzt auch wieder uns zugutekommt, wenn wir weltweit Krisen eindämmen, Menschenleben retten und Flucht und Vertreibung entgegenwirken. Dennoch konnten wir es nicht schaffen, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit als Teil dieses Sicherheitsbegriffs im Finanzpaket zu verankern. Das schmerzt mich persönlich.
Umso mehr rufe ich deshalb die kommende schwarz-rote Koalition dazu auf, die vergangenen Kürzungen in beiden Bereichen auf Bestreben der FDP nicht nur zurückzunehmen, sondern die Mittel entsprechend aufzustocken. Wir investieren in Sicherheit, weil die USA sich global zurückziehen und als Partner unverlässlich werden. Wenn die USA nun also im Wesentlichen USAID einstampfen, dann müssen wir doch gerade besonders hier Farbe bekennen. Aktuell steigt durch diesen Kahlschlag das Risiko für Menschen in Krisenregionen wie der Ukraine, der DR Kongo oder im Sudan an. Sicherheit heißt für mich zuallererst, die Menschen effektiv vor Schlimmerem zu schützen.
Deshalb fordere ich, das nationale Budget für humanitäre Hilfe über den Etat des Jahres 2023 hinaus aufzustocken – auf mindestens drei Milliarden Euro. Deutschland sollte endlich seine internationalen Verpflichtungen einhalten und humanitärer Hilfe sowie Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens leisten und davon mindestens 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die einkommensschwachen Länder verwenden.
Die Zivilgesellschaft ist weltweit bedroht. Daher braucht es gerade jetzt auch eine Stärkung und langfristige Absicherung von kirchlichem Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit, das sich am Stand vor den Kürzungen der letzten drei Jahre orientiert. Andere Staaten ziehen sich zurück. Nun muss Deutschland umso präsenter werden und die internationale Menschenrechtsarchitektur stärken sowie Schutz- und Aufnahmeprogramme ausbauen.
Auch im Bereich Infrastruktur wird mit dem geplanten Sondervermögen ein wichtiger Schritt in Richtung Behebung des Investitionsstaus gemacht, den uns 16 Jahre unionsgeführter Regierungen hinterlassen haben. Dem ursprünglichen Vorstoß von schwarz-rot hat jedoch Hand und Fuß gefehlt. Weder stellte er sicher, dass die geplanten 500 Milliarden ausschließlich für neue Projekte und nicht lediglich für Wahlgeschenke eingesetzt werden, noch sah er dedizierte Gelder für den Klimaschutz vor. Diese wichtigen Einwände haben wir erfolgreich durchgesetzt, genauso wie die Klimaneutralität bis 2045 als Ziel der Investitionen.
Wir Grüne haben uns seit jeher für eine umfassende Reform der Schuldenbremse eingesetzt, was jedoch bislang am Taktieren der Union scheiterte. Dieses Sondervermögen kann also nur ein erster Schritt sein. Der zweite Schritt muss eine grundlegende Reform der Schuldenbremse sein, um langfristig Investitionen in die Zukunft unseres Landes und die internationale Stabilität abzusichern. Ausgaben für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sind die nachhaltigsten Ausgaben, die wir tätigen können. Sie sollten nicht länger den Restriktionen der Schuldenbremse unterlegen.
Nichts anderes fordere ich von der kommenden Regierung – und bin natürlich mehr als bereit, dieser so wichtigen Reform zum Erfolg zu verhelfen, wenn sie auch das hält, was sie verspricht.
Max Lucks MdB
Berlin, den 18. März 2025
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