Pressemitteilung: Verantwortung für die Rehabilitierung der Opfer weiter gerecht werden

Veröffentlicht am 24. Juni 2022

Zum Beschluss des Bundestages zur Antragsfristverlängerung im Rahmen des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) erklärt Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Es ist wichtig, dass die Antragsfrist nun um fünf Jahre bis Juli 2027 verlängert wird und somit die Entschädigungsmöglichkeiten weiter bestehen. Es muss den Betroffen überlassen werden, wann sie bereit und gewilligt sind, ihren Anspruch auf eine symbolische Entschädigung geltend zu machen.

Parallel zu dieser Fristverlängerung braucht es nun auch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema, damit alle Betroffenen auch wirklich erreicht werden. Viele von ihnen sind leider in den letzten Jahren gestorben. Viel zu lange hatte der Gesetzgeber gewartet, bis er Rehabilitierung und Entschädigung endlich ermöglicht hat.

Andererseits braucht es die Öffentlichkeit, damit ein besseres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die – aus heutiger Sicht unvorstellbare – strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in der Nachkriegszeit geschaffen wird – unter anderem auch in der Schulbildung. Noch über zwei Jahrzehnte wurden in der Bundesrepublik Männer nach dem ehemaligen §175 für „Unzucht“ verurteilt und damit auch gesellschaftlich geächtet. Dieses staatlich begangene Unrecht müssen wir uns glasklar eingestehen. Aus dieser Vergangenheit resultiert bis heute eine Verantwortung, der wir gerecht werden müssen.

Deswegen werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, zusätzlich einen kollektiven Entschädigungsausgleich für die in ihren Auswirkungen bis heute spürbare Schädigung der queeren Menschen sicherzustellen. Er sollte der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dienen und Senior*innenarbeit unterstützen.

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