Pressemitteilung: EGMR bestätigt Inhaftierung von Osman Kavala als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Veröffentlicht am 11. Juli 2022

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Türkei wegen der andauernden unrechtmäßigen Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavala erklärt Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss sowie Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute bestätigt: Die Inhaftierung von Osman Kavala ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ich erneuere meine Forderung, dass Osman Kavala freigelassen werden muss. Osman Kavala wurde zum Symbol einer demokratischen, freien Türkei und genau deshalb fürchtet Präsident Erdogan ihn. Statt Menschenrechte zu fürchten sollte die Türkei als Mitgliedsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention umgehend Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen. So auch im Fall des ehemaligen HDP-Parteivorsitzenden Selahattin Demirtaş. Das internationale Menschenrechtssystem zu missachten, schadet dem Ansehen einer demokratischen Türkei. Auch daher sollte Präsident Erdogan dem Vertragsverletzungsverfahren im Europarat zuvorkommen.“

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